Seit 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Übergangsfristen – doch für viele Rechnungsaussteller wird der Jahreswechsel 2026/2027 zum wichtigen nächsten Schritt.
Wer erst im Dezember beginnt, entdeckt mögliche Probleme oft zu spät: unvollständige Kundendaten, ungeeignete Software oder Abläufe, in denen Kasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung nicht sauber zusammenspielen.