Hier erfährst Du alles Wichtige zu Kassengesetzen, Kassentechnik, Gastronomie, Einzelhandel, SB-Kassen und unserem Service. Wir ordnen neue Vorgaben verständlich ein, zeigen praktische Lösungen und halten Dich über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden. Schau regelmäßig vorbei – mit IT-Walther bist Du auch bei Veränderungen gut aufgestellt.
Meterlange Papierbons, volle Papierkörbe und ständig neue Bonrollen: In vielen Betrieben wird ein großer Teil der ausgedruckten Kassenbelege überhaupt nicht mitgenommen. Dabei darf ein Kassenbeleg längst auch elektronisch bereitgestellt werden.
Ganz ohne Regeln funktioniert der digitale Bon allerdings nicht. Erfahre, wann die elektronische Belegausgabe zulässig ist, welche Möglichkeiten es gibt und warum ein bloßes Anzeigen auf dem Kassendisplay nicht ausreicht.
Wer ein elektronisches Kassensystem anschafft, austauscht oder außer Betrieb nimmt, muss nicht nur an Installation, Artikelprogrammierung und Schulung denken. Das System muss grundsätzlich auch dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 steht das elektronische Mitteilungsverfahren zur Verfügung. Für Veränderungen im Kassenbestand gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat.