Hier erfährst Du alles Wichtige zu Kassengesetzen, Kassentechnik, Gastronomie, Einzelhandel, SB-Kassen und unserem Service. Wir ordnen neue Vorgaben verständlich ein, zeigen praktische Lösungen und halten Dich über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden. Schau regelmäßig vorbei – mit IT-Walther bist Du auch bei Veränderungen gut aufgestellt.
Viele Kassensysteme wurden vor einigen Jahren mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet. Doch eine TSE ist nicht unbegrenzt nutzbar. Läuft das eingesetzte Zertifikat aus, kann ein rechtzeitiger Austausch notwendig werden.
Das Problem: Im Tagesgeschäft fällt das Ablaufdatum häufig erst auf, wenn eine Fehlermeldung erscheint oder der Steuerberater, Kassenfachhändler beziehungsweise Prüfer nachfragt. Mit einer kurzen Kontrolle kannst Du frühzeitig erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.
Deine Kasse funktioniert, die TSE ist aktiv und die Tagesabschlüsse werden gespeichert. Trotzdem kann bei einer Kassen-Nachschau eine entscheidende Frage auftauchen: Kann ein Außenstehender nachvollziehen, wie die Daten in Deinem Betrieb entstehen, verarbeitet, kontrolliert und aufbewahrt werden?
Genau dafür ist die Verfahrensdokumentation da. Sie muss kein unlesbares Handbuch mit Hunderten Seiten sein. Sie sollte aber verständlich beschreiben, wie Dein Kassensystem im tatsächlichen Betriebsalltag eingesetzt wird – einschließlich Zuständigkeiten, Stornierungen, Ausfällen, Sicherungen und Änderungen.
Seit 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Übergangsfristen – doch für viele Rechnungsaussteller wird der Jahreswechsel 2026/2027 zum wichtigen nächsten Schritt.
Wer erst im Dezember beginnt, entdeckt mögliche Probleme oft zu spät: unvollständige Kundendaten, ungeeignete Software oder Abläufe, in denen Kasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung nicht sauber zusammenspielen.
Eine Kassen-Nachschau kann ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Dabei darf die Finanzverwaltung kontrollieren, ob Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ordnungsgemäß aufgezeichnet werden und das elektronische Kassensystem vorschriftsmäßig eingesetzt wird.
Für Gastronomie und Einzelhandel bedeutet das: Im entscheidenden Moment müssen nicht nur die Kasse, sondern auch die dazugehörigen Daten und Unterlagen verfügbar sein.
Wer ein elektronisches Kassensystem anschafft, austauscht oder außer Betrieb nimmt, muss nicht nur an Installation, Artikelprogrammierung und Schulung denken. Das System muss grundsätzlich auch dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 steht das elektronische Mitteilungsverfahren zur Verfügung. Für Veränderungen im Kassenbestand gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent – allerdings nur für Speisen. Getränke werden weiterhin grundsätzlich mit 19 Prozent versteuert.
Was zunächst nach einer einfachen Anpassung klingt, kann im laufenden Gastronomiebetrieb schnell kompliziert werden. Menüs, Beilagen, Pfandartikel, Außer-Haus-Verkäufe und individuelle Buchungen müssen im Kassensystem korrekt hinterlegt sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Umsätze falsch aufgeteilt und anschließend fehlerhaft an die Buchhaltung übergeben werden.