Hier erfährst Du alles Wichtige zu Kassengesetzen, Kassentechnik, Gastronomie, Einzelhandel, SB-Kassen und unserem Service. Wir ordnen neue Vorgaben verständlich ein, zeigen praktische Lösungen und halten Dich über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden. Schau regelmäßig vorbei – mit IT-Walther bist Du auch bei Veränderungen gut aufgestellt.
Samstagabend, volles Haus – und plötzlich reagiert die Kasse nicht mehr. Ohne vorbereiteten Ablauf entstehen hektische Einzelentscheidungen, verlorene Umsätze und Aufzeichnungen, die später nur schwer nachvollziehbar sind.
Ein guter Notfallplan passt auf wenige Seiten. Er hilft dem Team zuerst die Fehlerart zu erkennen, den Betrieb geordnet fortzuführen und alle notwendigen Angaben für Technik und Dokumentation festzuhalten.
Seit 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Übergangsfristen – doch für viele Rechnungsaussteller wird der Jahreswechsel 2026/2027 zum wichtigen nächsten Schritt.
Wer erst im Dezember beginnt, entdeckt mögliche Probleme oft zu spät: unvollständige Kundendaten, ungeeignete Software oder Abläufe, in denen Kasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung nicht sauber zusammenspielen.
SB-Kassen kennt man vor allem aus großen Supermärkten. Doch auch in kleineren Geschäften können sie sinnvoll sein – wenn sie zu Kunden, Sortiment und Abläufen passen.
Die wichtigste Frage ist deshalb nicht „Wie modern wirkt das?“, sondern: An welcher Stelle löst Self-Checkout ein konkretes Problem im Tagesgeschäft?
Ein Kassensystem läuft oft jahrelang unauffällig – bis ein Datenträger, die Kassenhardware oder die TSE ausfällt. Dann zeigt sich, ob nur eine Sicherung vorhanden ist oder ob sich der Betrieb damit tatsächlich wiederherstellen lässt.
Besonders wichtig: Kassendaten und TSE-Daten gehören zusammen. Wer nur einzelne Dateien kopiert, riskiert Lücken genau dort, wo bei einer Prüfung eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation gefragt ist.
Meterlange Papierbons, volle Papierkörbe und ständig neue Bonrollen: In vielen Betrieben wird ein großer Teil der ausgedruckten Kassenbelege überhaupt nicht mitgenommen. Dabei darf ein Kassenbeleg längst auch elektronisch bereitgestellt werden.
Ganz ohne Regeln funktioniert der digitale Bon allerdings nicht. Erfahre, wann die elektronische Belegausgabe zulässig ist, welche Möglichkeiten es gibt und warum ein bloßes Anzeigen auf dem Kassendisplay nicht ausreicht.
Eine Kassen-Nachschau kann ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Dabei darf die Finanzverwaltung kontrollieren, ob Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ordnungsgemäß aufgezeichnet werden und das elektronische Kassensystem vorschriftsmäßig eingesetzt wird.
Für Gastronomie und Einzelhandel bedeutet das: Im entscheidenden Moment müssen nicht nur die Kasse, sondern auch die dazugehörigen Daten und Unterlagen verfügbar sein.
Wer ein elektronisches Kassensystem anschafft, austauscht oder außer Betrieb nimmt, muss nicht nur an Installation, Artikelprogrammierung und Schulung denken. Das System muss grundsätzlich auch dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 steht das elektronische Mitteilungsverfahren zur Verfügung. Für Veränderungen im Kassenbestand gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent – allerdings nur für Speisen. Getränke werden weiterhin grundsätzlich mit 19 Prozent versteuert.
Was zunächst nach einer einfachen Anpassung klingt, kann im laufenden Gastronomiebetrieb schnell kompliziert werden. Menüs, Beilagen, Pfandartikel, Außer-Haus-Verkäufe und individuelle Buchungen müssen im Kassensystem korrekt hinterlegt sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Umsätze falsch aufgeteilt und anschließend fehlerhaft an die Buchhaltung übergeben werden.
Ab dem 01. August 2023 dürfen Casio Kassensysteme, die mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) der Firma Cryptovision (Version 1) ausgestattet sind, nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Zulassung für die TSE von Cryptovision widerrufen.
weiterlesenDie Nichtbeanstandungsregelung wurde allen vorausgehenden Meldungen zum trotz bis zum 31. März 2022 verlängert.
weiterlesen