Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Daten Zugriff (GoBD)

VonMarcel Walther

Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Daten Zugriff (GoBD)

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buch-Führung praxisgerecht zusammen und sorgt für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.

Über den Autor

Marcel Walther administrator

Geschäftsführer von IT-Walther und spezialisiert auf moderne Kassensysteme und digitale Lösungen für Gastronomie und Handel. Seit 2012 begleite ich Unternehmen bei der Auswahl, Einführung und Weiterentwicklung ihrer Kassensysteme – mit besonderem Fokus auf zuverlässige Technik, praxisnahe Digitalisierung und persönlichen Service.