Schlagwort-Archiv KassenSichV

VonMarcel Walther

Kassenpflicht ab 100.000 Euro: Was Gastronomie und Handel jetzt wissen sollten

Deutschland könnte erstmals eine allgemeine Kassenpflicht bekommen. Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz künftig ein elektronisches Kassensystem einsetzen müssen.

Gleichzeitig soll der digitale Kassenbeleg zum Regelfall werden. Besonders betroffen wären Betriebe, die heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Wichtig: Noch ist das Vorhaben nicht beschlossen. Trotzdem sollten Gastronomie, Einzelhandel und andere bargeldintensive Betriebe frühzeitig prüfen, ob ihre Kassentechnik für die kommenden Anforderungen vorbereitet ist.

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VonMarcel Walther

TSE läuft ab? Was Du jetzt bei Deinem Kassensystem prüfen solltest

Viele Kassensysteme wurden vor einigen Jahren mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet. Doch eine TSE ist nicht unbegrenzt nutzbar. Läuft das eingesetzte Zertifikat aus, kann ein rechtzeitiger Austausch notwendig werden.

Das Problem: Im Tagesgeschäft fällt das Ablaufdatum häufig erst auf, wenn eine Fehlermeldung erscheint oder der Steuerberater, Kassenfachhändler beziehungsweise Prüfer nachfragt. Mit einer kurzen Kontrolle kannst Du frühzeitig erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.

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VonMarcel Walther

Casio Kassensysteme mit TSE von Cryptovision dürfen ab August 2023 nicht mehr verwendet werden

Ab dem 01. August 2023 dürfen Casio Kassensysteme, die mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) der Firma Cryptovision (Version 1) ausgestattet sind, nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Zulassung für die TSE von Cryptovision widerrufen.

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VonMarcel Walther

Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde allen vorausgehenden Meldungen zum trotz bis zum 31. März 2022 verlängert.

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VonMarcel Walther

Aufschub für die TSE?

Die „Nichtbeanstandungsregelung“ ist beschlossen, bestätigen die Finanzbehörden. Das bedeutet grundlegend, dass es einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt, um alle Kassen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen TSE Einheit („Technische Sicherheitseinrichtung“) auszurüsten.

Was bedeutet das nun?

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