Viele Kassensysteme wurden vor einigen Jahren mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet. Doch eine TSE ist nicht unbegrenzt nutzbar. Läuft das eingesetzte Zertifikat aus, kann ein rechtzeitiger Austausch notwendig werden.
Das Problem: Im Tagesgeschäft fällt das Ablaufdatum häufig erst auf, wenn eine Fehlermeldung erscheint oder der Steuerberater, Kassenfachhändler beziehungsweise Prüfer nachfragt. Mit einer kurzen Kontrolle kannst Du frühzeitig erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.
Wer ein elektronisches Kassensystem anschafft, austauscht oder außer Betrieb nimmt, muss nicht nur an Installation, Artikelprogrammierung und Schulung denken. Das System muss grundsätzlich auch dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 steht das elektronische Mitteilungsverfahren zur Verfügung. Für Veränderungen im Kassenbestand gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat.