Schlagwort-Archiv Kassenrecht

VonMarcel Walther

TSE läuft ab? Was Du jetzt bei Deinem Kassensystem prüfen solltest

Viele Kassensysteme wurden vor einigen Jahren mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet. Doch eine TSE ist nicht unbegrenzt nutzbar. Läuft das eingesetzte Zertifikat aus, kann ein rechtzeitiger Austausch notwendig werden.

Das Problem: Im Tagesgeschäft fällt das Ablaufdatum häufig erst auf, wenn eine Fehlermeldung erscheint oder der Steuerberater, Kassenfachhändler beziehungsweise Prüfer nachfragt. Mit einer kurzen Kontrolle kannst Du frühzeitig erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.

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VonMarcel Walther

Verfahrensdokumentation für Kassensysteme: Was Dein Betrieb wirklich festhalten sollte

Deine Kasse funktioniert, die TSE ist aktiv und die Tagesabschlüsse werden gespeichert. Trotzdem kann bei einer Kassen-Nachschau eine entscheidende Frage auftauchen: Kann ein Außenstehender nachvollziehen, wie die Daten in Deinem Betrieb entstehen, verarbeitet, kontrolliert und aufbewahrt werden?

Genau dafür ist die Verfahrensdokumentation da. Sie muss kein unlesbares Handbuch mit Hunderten Seiten sein. Sie sollte aber verständlich beschreiben, wie Dein Kassensystem im tatsächlichen Betriebsalltag eingesetzt wird – einschließlich Zuständigkeiten, Stornierungen, Ausfällen, Sicherungen und Änderungen.

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VonMarcel Walther

E-Rechnung 2027: Warum Du die Umstellung nicht bis Jahresende aufschieben solltest

Seit 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Übergangsfristen – doch für viele Rechnungsaussteller wird der Jahreswechsel 2026/2027 zum wichtigen nächsten Schritt.

Wer erst im Dezember beginnt, entdeckt mögliche Probleme oft zu spät: unvollständige Kundendaten, ungeeignete Software oder Abläufe, in denen Kasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung nicht sauber zusammenspielen.

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VonMarcel Walther

Digitaler Kassenbon statt Papier: Was ist erlaubt und worauf musst Du achten?

Meterlange Papierbons, volle Papierkörbe und ständig neue Bonrollen: In vielen Betrieben wird ein großer Teil der ausgedruckten Kassenbelege überhaupt nicht mitgenommen. Dabei darf ein Kassenbeleg längst auch elektronisch bereitgestellt werden.

Ganz ohne Regeln funktioniert der digitale Bon allerdings nicht. Erfahre, wann die elektronische Belegausgabe zulässig ist, welche Möglichkeiten es gibt und warum ein bloßes Anzeigen auf dem Kassendisplay nicht ausreicht.

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VonMarcel Walther

Kassen-Nachschau: So bereitest Du Deinen Betrieb richtig vor

Eine Kassen-Nachschau kann ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Dabei darf die Finanzverwaltung kontrollieren, ob Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ordnungsgemäß aufgezeichnet werden und das elektronische Kassensystem vorschriftsmäßig eingesetzt wird.

Für Gastronomie und Einzelhandel bedeutet das: Im entscheidenden Moment müssen nicht nur die Kasse, sondern auch die dazugehörigen Daten und Unterlagen verfügbar sein.

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VonMarcel Walther

Neue Kasse angeschafft oder ausgetauscht? Diese Meldepflicht solltest Du kennen

Wer ein elektronisches Kassensystem anschafft, austauscht oder außer Betrieb nimmt, muss nicht nur an Installation, Artikelprogrammierung und Schulung denken. Das System muss grundsätzlich auch dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Seit dem 1. Januar 2025 steht das elektronische Mitteilungsverfahren zur Verfügung. Für Veränderungen im Kassenbestand gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat.

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VonMarcel Walther

7 Prozent auf Speisen: Ist Deine Gastronomiekasse wirklich richtig eingestellt?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsleistungen wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent – allerdings nur für Speisen. Getränke werden weiterhin grundsätzlich mit 19 Prozent versteuert.

Was zunächst nach einer einfachen Anpassung klingt, kann im laufenden Gastronomiebetrieb schnell kompliziert werden. Menüs, Beilagen, Pfandartikel, Außer-Haus-Verkäufe und individuelle Buchungen müssen im Kassensystem korrekt hinterlegt sein. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Umsätze falsch aufgeteilt und anschließend fehlerhaft an die Buchhaltung übergeben werden.

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VonMarcel Walther

Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde allen vorausgehenden Meldungen zum trotz bis zum 31. März 2022 verlängert.

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VonMarcel Walther

Aufschub für die TSE?

Die „Nichtbeanstandungsregelung“ ist beschlossen, bestätigen die Finanzbehörden. Das bedeutet grundlegend, dass es einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt, um alle Kassen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen TSE Einheit („Technische Sicherheitseinrichtung“) auszurüsten.

Was bedeutet das nun?

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VonMarcel Walther

Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Daten Zugriff (GoBD)

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buch-Führung praxisgerecht zusammen und sorgt für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.