Deutschland könnte erstmals eine allgemeine Kassenpflicht bekommen. Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz künftig ein elektronisches Kassensystem einsetzen müssen.
Gleichzeitig soll der digitale Kassenbeleg zum Regelfall werden. Besonders betroffen wären Betriebe, die heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Wichtig: Noch ist das Vorhaben nicht beschlossen. Trotzdem sollten Gastronomie, Einzelhandel und andere bargeldintensive Betriebe frühzeitig prüfen, ob ihre Kassentechnik für die kommenden Anforderungen vorbereitet ist.
Viele Kassensysteme wurden vor einigen Jahren mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet. Doch eine TSE ist nicht unbegrenzt nutzbar. Läuft das eingesetzte Zertifikat aus, kann ein rechtzeitiger Austausch notwendig werden.
Das Problem: Im Tagesgeschäft fällt das Ablaufdatum häufig erst auf, wenn eine Fehlermeldung erscheint oder der Steuerberater, Kassenfachhändler beziehungsweise Prüfer nachfragt. Mit einer kurzen Kontrolle kannst Du frühzeitig erkennen, ob Handlungsbedarf besteht.
Deine Kasse funktioniert, die TSE ist aktiv und die Tagesabschlüsse werden gespeichert. Trotzdem kann bei einer Kassen-Nachschau eine entscheidende Frage auftauchen: Kann ein Außenstehender nachvollziehen, wie die Daten in Deinem Betrieb entstehen, verarbeitet, kontrolliert und aufbewahrt werden?
Genau dafür ist die Verfahrensdokumentation da. Sie muss kein unlesbares Handbuch mit Hunderten Seiten sein. Sie sollte aber verständlich beschreiben, wie Dein Kassensystem im tatsächlichen Betriebsalltag eingesetzt wird – einschließlich Zuständigkeiten, Stornierungen, Ausfällen, Sicherungen und Änderungen.