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Gut informiert rund um Kasse und Betrieb.

Hier erfährst Du alles Wichtige zu Kassengesetzen, Kassentechnik, Gastronomie, Einzelhandel, SB-Kassen und unserem Service. Wir ordnen neue Vorgaben verständlich ein, zeigen praktische Lösungen und halten Dich über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden. Schau regelmäßig vorbei – mit IT-Walther bist Du auch bei Veränderungen gut aufgestellt.

Marcel von IT-WaltherVonMarcel Walther

Casio Kassensysteme mit TSE von Cryptovision dürfen ab August 2023 nicht mehr verwendet werden

Ab dem 01. August 2023 dürfen Casio Kassensysteme, die mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) der Firma Cryptovision (Version 1) ausgestattet sind, nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Zulassung für die TSE von Cryptovision widerrufen.

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Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Die Nichtbeanstandungsregelung wurde allen vorausgehenden Meldungen zum trotz bis zum 31. März 2022 verlängert.

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Corona 2020

Auch in Zeiten von Corona und drohenden Ausgangssperren werden wir euch den bestmöglichen Service liefern.

 

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Marcel von IT-WaltherVonMarcel Walther

Luwosoft LS-POS nach Windows Update zerstört.

Nach einem Windows Defender Update vom 28.02.2020 lässt sich die Kasse LS-Pos nicht mehr Starten.

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Marcel von IT-WaltherVonMarcel Walther

Aufschub für die TSE?

Die „Nichtbeanstandungsregelung“ ist beschlossen, bestätigen die Finanzbehörden. Das bedeutet grundlegend, dass es einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt, um alle Kassen mit einer gesetzlich vorgeschriebenen TSE Einheit („Technische Sicherheitseinrichtung“) auszurüsten.

Was bedeutet das nun?

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Bargeldlos in die Zukunft

First Data veröffentlicht Studie über die bevorzugten Zahlungsmethoden von deutschen Verbrauchern

Für Verbraucher ist Bargeld König, aber für wie lange noch?

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Marcel von IT-WaltherVonMarcel Walther

Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Daten Zugriff (GoBD)

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und den steuerberatenden Berufen abgestimmt. Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buch-Führung praxisgerecht zusammen und sorgt für die für die Unternehmen wichtige Rechtsklarheit.