Die Bundesregierung will bei Geschäften des Alltags echte Wahlfreiheit beim Bezahlen schaffen: Bargeld soll erhalten bleiben, gleichzeitig soll grundsätzlich mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden.
Eine geltende Pflicht mit festem Starttermin gibt es derzeit jedoch noch nicht. Wir zeigen Dir, was schon feststeht, welche Fragen offen sind und wie Du Deinen Betrieb ohne Hektik vorbereiten kannst.
Kurz gesagt – Stand 23. September 2026: Die digitale Zahlungsoption ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Sie ist noch keine allgemein geltende gesetzliche Pflicht. Ein Starttermin, der genaue Anwendungsbereich, mögliche Ausnahmen und die zulässigen Zahlverfahren sind noch nicht verbindlich festgelegt.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht die Wahlfreiheit beim Bezahlen im Mittelpunkt. Bargeld soll als gängige Zahlungsform erhalten bleiben. Daneben soll bei Geschäften des Alltags schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden.
Das Ziel ist damit klar. Die konkrete Umsetzung ist es noch nicht. Die Bundesregierung hatte auf eine parlamentarische Anfrage erklärt, dass Vorschläge für eine ressourcenschonende und bürokratiearme Umsetzung entwickelt werden. Einen verbindlichen Zeitpunkt oder eine abschließende Liste zulässiger Zahlarten nannte sie dabei nicht.
Für Deinen Betrieb bedeutet das: Du musst nicht aufgrund einer vermeintlich bereits geltenden allgemeinen Pflicht sofort ein Kartenterminal anschaffen. Es ist aber sinnvoll, die eigenen Zahlungsabläufe jetzt zu prüfen – besonders dann, wenn Du bisher ausschließlich Bargeld annimmst.
Im August 2026 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für eine neue Kassenpflicht veröffentlicht. Danach sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz grundsätzlich ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen. Der Entwurf sieht eine Anwendung der neuen Kassenpflicht ab 2028 vor, ist aber selbst noch kein geltendes Gesetz.
Die geplante Pflicht zu einer digitalen Zahlungsoption ist in diesem Referentenentwurf nicht enthalten. Deshalb darfst Du beide Themen nicht gleichsetzen:
Ein elektronisches Kassensystem ist nicht automatisch ein Kartenzahlungssystem. Umgekehrt ersetzt ein Kartenterminal nicht die steuerlichen Anforderungen an die Kasse.
Der Koalitionsvertrag spricht allgemein von Geschäften des Alltags. Eine genaue gesetzliche Abgrenzung fehlt bisher. Praktisch relevant ist das Vorhaben daher vor allem für Betriebe mit direktem Kundenkontakt, zum Beispiel:
Ob es Ausnahmen für Kleinstbetriebe, mobile Verkaufsstellen, Veranstaltungen, schlechte Netzabdeckung oder technische Störungen geben wird, ist derzeit offen. Solche möglichen Ausnahmen dürfen deshalb noch nicht als beschlossen dargestellt werden.
Auch das ist noch nicht verbindlich geklärt. Im Alltag kommen verschiedene Verfahren infrage, etwa Girocard, Debit- oder Kreditkarte, unterstützte mobile Wallets oder PayPal. PayPal lässt sich im stationären Geschäft beispielsweise über einen Händler-QR-Code nutzen: Der Kunde scannt den Code und bezahlt über die PayPal-App. PayPal bietet außerdem eigene Kartenleser, Terminals und Tap-to-Pay-Lösungen an.
Amazon Pay ist anders einzuordnen. Das deutsche Standardangebot richtet sich derzeit vor allem an Websites und Online-Shops. Zwar kennt die technische Amazon-Pay-Dokumentation auch Point-of-Sale-Kanäle, daraus folgt aber noch keine allgemein verfügbare Standardlösung für jede Ladenkasse in Deutschland. Amazon Pay sollte für den stationären Handel deshalb nur nach Prüfung einer konkreten Integration eingeplant werden.
Entscheidend ist bei allen Verfahren: Dass eine Zahlung technisch digital möglich ist, bedeutet noch nicht automatisch, dass sie eine künftige gesetzliche Vorgabe erfüllt. Das kann erst der noch ausstehende Regelungstext klären.
Für die betriebliche Planung zählt deshalb nicht nur die Frage „Welche Zahlart ist am günstigsten?“. Wichtig ist das gesamte Zusammenspiel:
Bei einer integrierten Lösung übergibt die Kasse den offenen Betrag direkt an das Kartenterminal. Nach der Zahlung kommt der Status zurück an die Kasse. Dein Team muss den Betrag nicht ein zweites Mal eintippen.
Das kann Zahlendreher vermeiden, den Bezahlvorgang beschleunigen und die Zuordnung im Tagesabschluss erleichtern. In der Gastronomie kann eine mobile Lösung außerdem ermöglichen, Bestellung und Bezahlung direkt am Tisch abzuwickeln. Im Handel steht häufig der zügige Ablauf an einem festen Kassenplatz im Vordergrund.
Welche Lösung wirtschaftlich und technisch passt, hängt von Deinem Betrieb ab. Transaktionskosten, Grundgebühren, Geräte, Vertragslaufzeit, unterstützte Zahlarten und die Kassenanbindung sollten gemeinsam betrachtet werden.
Du musst nicht auf einen noch unbekannten Stichtag warten. Mit diesen Schritten schaffst Du eine belastbare Entscheidungsgrundlage:
Notiere für einige Wochen, wie häufig Gäste oder Kunden nach Kartenzahlung oder kontaktlosem Bezahlen fragen. Berücksichtige Stoßzeiten, durchschnittliche Zahlbeträge und Deine verschiedenen Verkaufsplätze.
Kläre, welche Schnittstellen Dein Kassensystem unterstützt. Bei einer geplanten Neuanschaffung sollte Payment von Anfang an mitgedacht werden.
Vergleiche nicht nur die sichtbare Transaktionsgebühr. Prüfe auch Grundkosten, Gerätemiete oder Kaufpreis, Mindestlaufzeiten, Service und mögliche Zusatzkosten für bestimmte Kartenarten.
Ein mobiles Terminal ist nur so zuverlässig wie die Verbindung dahinter. WLAN, Mobilfunk, Reichweite und ein sauberer Ablauf bei Störungen gehören deshalb zur Planung.
Teste Kartenzahlung, Trinkgeld, Storno, Rückerstattung, geteilte Rechnung und Tagesabschluss. Dein Team sollte wissen, was bei einem Abbruch oder einer doppelten Buchung zu tun ist.
Entscheidend wird der spätere Gesetzestext sein. Erst daraus ergeben sich Starttermin, betroffene Betriebe, zulässige Verfahren und mögliche Ausnahmen.
Eine digitale Zahlart kann schon heute sinnvoll sein, wenn sie zu Deinen Kunden und Abläufen passt. Die bessere Frage lautet daher nicht nur: „Was muss ich irgendwann anbieten?“ Sondern auch: „Wie soll der Bezahlvorgang in meinem Betrieb funktionieren?“
Wenn Kasse, Terminal und Netzwerk sauber zusammenspielen, entsteht eine Lösung, die Dein Team im Alltag entlastet – unabhängig davon, wann und in welcher Form die geplante Pflicht kommt.
Nein. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen, mindestens eine digitale Zahlart anzubieten, gilt nach dem hier geprüften Stand vom 23. September 2026 noch nicht.
Ein verbindlicher Starttermin ist noch nicht festgelegt. Der Koalitionsvertrag beschreibt eine schrittweise Einführung. Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren für die digitale Zahlungsoption bleibt abzuwarten.
Nein. Das politische Vorhaben zielt gerade auf Wahlfreiheit: Bargeld soll erhalten bleiben und durch mindestens eine digitale Möglichkeit ergänzt werden.
Das ist noch offen. Welche Verfahren anerkannt werden und welche technischen oder vertraglichen Bedingungen gelten, kann erst der spätere Regelungstext beantworten.
PayPal kann bereits heute vor Ort genutzt werden, zum Beispiel über einen Händler-QR-Code, ein PayPal-Terminal oder Tap to Pay. Ob ein bestimmter PayPal-Ablauf später die geplante gesetzliche Pflicht erfüllt, ist aber noch offen.
Amazon Pay wird in Deutschland derzeit hauptsächlich als Checkout für Websites und Online-Shops angeboten. Für eine klassische Ladenkasse ist es keine ebenso allgemein verfügbare Standardlösung. Eine mögliche stationäre Integration und ihre spätere rechtliche Anerkennung müssten im Einzelfall geprüft werden.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den öffentlich verfügbaren Stand vom 23. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die später beschlossenen gesetzlichen Regelungen.
Geschäftsführer von IT-Walther und spezialisiert auf moderne Kassensysteme und digitale Lösungen für Gastronomie und Handel. Seit 2012 begleite ich Unternehmen bei der Auswahl, Einführung und Weiterentwicklung ihrer Kassensysteme – mit besonderem Fokus auf zuverlässige Technik, praxisnahe Digitalisierung und persönlichen Service.
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