
Deutschland könnte erstmals eine allgemeine Kassenpflicht bekommen. Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz künftig ein elektronisches Kassensystem einsetzen müssen.
Gleichzeitig soll der digitale Kassenbeleg zum Regelfall werden. Besonders betroffen wären Betriebe, die heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Wichtig: Noch ist das Vorhaben nicht beschlossen. Trotzdem sollten Gastronomie, Einzelhandel und andere bargeldintensive Betriebe frühzeitig prüfen, ob ihre Kassentechnik für die kommenden Anforderungen vorbereitet ist.
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht derzeit vor:
Der Entwurf wurde am 5. August 2026 vorgelegt. Umsatzgrenze, Ausnahmen und Termine können sich während des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern.
Die geplante Grenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Unternehmens – nicht nur auf Barzahlungen oder den Umsatz einer einzelnen Kasse.
Betroffen sein könnten unter anderem:
Entscheidend wäre nicht die Branche, sondern das Überschreiten der Umsatzgrenze.
Nach der aktuellen Entwurfsfassung soll die neue Regelung ab dem 1. Januar 2028 gelten.
Wird die Umsatzgrenze erstmals im Jahr 2028 oder später überschritten, soll die Kassenpflicht grundsätzlich ab dem 1. April des folgenden Jahres greifen. Das Überschreiten müsste anschließend innerhalb eines Monats elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden.
Die Pflicht soll erst wieder entfallen, wenn die Umsatzgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nicht überschritten wurde. Zusätzlich sind Härtefallregelungen und weitere Ausnahmen vorgesehen. Wie diese genau aussehen werden, ist noch offen.
Heute kann die Belegausgabepflicht grundsätzlich mit einem Papierbeleg oder einem elektronischen Beleg erfüllt werden.
Der neue Entwurf geht weiter: Zukünftig soll ein elektronischer Beleg in einem standardisierten Datenformat bereitgestellt werden. Als mögliche Lösung wird ein QR-Code auf dem Kundendisplay genannt. Darüber könnte der Kunde seinen Beleg ohne zusätzliche App abrufen.
Für Betriebe stellen sich deshalb wichtige Fragen:
Ein moderner Kassenbon besteht damit künftig möglicherweise nicht mehr hauptsächlich aus Papier, sondern aus sicher und digital bereitgestellten Daten.
Eine Kassen-Nachschau kann bereits heute unangekündigt während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Dabei dürfen unter anderem Kassenführung, Kassendaten, TSE, Exporte und organisatorische Unterlagen kontrolliert werden.
Nach dem Entwurf soll künftig auch das Finanzamt am tatsächlichen Einsatzort einer Kasse eine solche Prüfung durchführen können.
Das ist besonders relevant für Marktstände, Foodtrucks, Messen und Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte, saisonale Verkaufsstellen und mobile Gastronomie. Wer seine Kasse an wechselnden Orten einsetzt, sollte deshalb sicherstellen, dass die notwendigen Daten und Unterlagen jederzeit verfügbar sind.
Unabhängig von der geplanten Kassenpflicht gelten für elektronische Kassensysteme bereits heute wichtige Anforderungen:
Du musst wegen des Referentenentwurfs nicht sofort eine neue Kasse kaufen. Ein technischer und organisatorischer Check ist trotzdem sinnvoll.
Kläre gemeinsam mit Deinem Steuerberater, ob Dein Gesamtumsatz über 100.000 Euro liegt oder diese Grenze in den kommenden Jahren voraussichtlich überschreiten wird.
Prüfe Alter, Betriebssystem, Updateversorgung, Ersatzteilverfügbarkeit und Erweiterungsmöglichkeiten Deiner Kasse.
Notiere Laufzeit, Seriennummer und geplanten Wechselzeitpunkt Deiner TSE. Mit unserem kostenlosen TSE-Check kannst Du die wichtigsten Angaben direkt prüfen.
Lass einen vollständigen DSFinV-K- und TSE-Export erstellen. Ein vorhandener Menüpunkt bedeutet nicht automatisch, dass der Export im Prüfungsfall vollständig funktioniert.
Prüfe, ob Deine Kasse digitale Belege und die Anzeige eines QR-Codes auf einem Kundendisplay unterstützt.
Dokumentiere Bedienung, Tagesabschlüsse, Störungen, Änderungen, Datensicherung und Verantwortlichkeiten.
Lege fest, wie Dein Team bei einem Ausfall von Kasse, Netzwerk oder TSE weiterarbeitet und wie die Daten anschließend korrekt nacherfasst werden.
Die Kassenpflicht ab 100.000 Euro ist noch nicht beschlossen. Der Referentenentwurf zeigt aber deutlich, wohin die Entwicklung geht: mehr digitale Aufzeichnungen, standardisierte Belege und eine bessere Prüfbarkeit von Kassendaten.
Wer bereits ein gepflegtes, TSE-konformes Kassensystem einsetzt, seine Daten regelmäßig sichert und die Dokumentation aktuell hält, ist gut vorbereitet.
Wer noch eine offene Ladenkasse verwendet oder mit veralteter Kassentechnik arbeitet, sollte nicht überstürzt kaufen – aber rechtzeitig planen.
IT-Walther prüft gemeinsam mit Dir TSE und Laufzeit, DSFinV-K- und TSE-Export, digitale Kassenbelege, Datensicherung, Verfahrensdokumentation sowie Erweiterungs- und Austauschmöglichkeiten.
Wir betreuen Gastronomie und Handel in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – persönlich vor Ort und per Fernwartung.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16. September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Fragen zu Deinem Betrieb solltest Du mit Deinem Steuerberater klären.
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